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21.09.2023

Königsberger-Ludwig/Schmidt: „Zusätzliches Angebot für Frauen im Bereich der Schutzunterkünfte in NÖ im Landtag einstimmig beschlossen!“

Höchst erfreut zeigt sich Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig darüber, dass mit dem einstimmigen Landtagsbeschluss über die 15a-Vereinbarung über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder, die Schutzmaßnahmen in Niederösterreich weiter ausgebaut werden können:

„Vom Bund werden den Bundesländern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um sogenannte ‚Übergangswohnungen‘ errichten zu können. Ab 2024 werden in Niederösterreich die ersten Wohneinheiten, für die von Gewalt betroffenen Frauen zur Verfügung stehen. Im Detail lauten die Mindeststandards, die der Bund vorgegeben hat, bedarfsgerechte Räumlichkeiten, die Kapazitäten für die Aufnahme von mindestens einem Kind pro Frauenplatz, ein bedarfsgerechtes Schutz- und Sicherheitskonzept sowie mindestens vier Stunden Beratung bzw. Betreuung pro Frau und Woche. Ich bin davon überzeugt, dass wir dadurch mehr Frauen und Kindern in Niederösterreich Schutz und Sicherheit bieten können!“

 

Die Landesfrauenvorsitzende der SPÖ NÖ, LAbg. Elvira Schmidt, betont, dass es bei diesem Thema besonders wichtig ist hinzuschauen, aufzurütteln und auch jene Menschen damit in Berührung zu bringen, die nicht davon betroffen sind oder sich mit dem Thema nicht beschäftigen wollen: „Gemeinsam mit Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig versuchen wir hier tagein tagaus das Thema anzusprechen, öffentlich zu machen und Frauen präventiv zu stärken. Mit dem heutigen Beschluss soll die Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern während der Aufenthaltsdauer in Schutzunterkünften erhöht werden! Zusätzlich wollen wir von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder stärken und sie zielgerichtet auf dem Weg in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben unterstützen!

Mit Anfang des Jahres 2024 werden in Niederösterreich die ersten Wohneinheiten, für die von Gewalt betroffenen Frauen zur Verfügung stehen